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27/01/2021
Gemäß des in NRW geltenden Bestattungsgesetzes §4a (Fn4) dürfen Grabmäler aus Naturstein nur aufgestellt werden, wenn die Herstellung ohne Kinderarbeit in den Herkunftsländern erfolgte und dies durch eine qualifizierte Zertifizierungsstelle bestätigt worden ist. Auch in anderen Bundesländern gelten ähnliche Gesetze.
Mehr Informationen:
07/05/2018
In den vergangenen Jahren hat sich die Anzahl der Feuerbestattungen vervielfacht. Inzwischen hat sie sogar die traditionelle Erdbestattung als häufigste Beisetzungsform abgelöst. Eine Entwicklung, die angesichts der damit einhergehenden Auswirkungen auf Natur und Umwelt beunruhigend ist.
Dazu einige Fakten: