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IGEP Zertifikate auch in 2021 gültig!

27/01/2021

Gemäß des in NRW geltenden Bestattungsgesetzes §4a (Fn4) dürfen Grabmäler aus Naturstein nur aufgestellt werden, wenn die Herstellung ohne Kinderarbeit in den Herkunftsländern erfolgte und dies durch eine qualifizierte Zertifizierungsstelle bestätigt worden ist. Auch in anderen Bundesländern gelten ähnliche Gesetze.


Mehr Informationen:

Seit 2020 sind nur noch Steine mit Zertifikaten erlaubt. Bereits seit zehn Jahren werden wir durch die IGEP Foundation zertifiziert. 

Dass die IGEP nun auch als qualifizierte Zertifizierungsstelle gilt, ist im letzten Jahr offiziell durch das Land NRW bestätigt worden. 

Somit können unsere Produkte auch im aktuellen Jahr 2021 bedenkenlos zur Weiterverarbeitung genutzt und aufgestellt werden.

Hierfür ist es notwendig das IGEP-Siegel in Form eines Aufklebers auf den Grabstein/die Grabstätte sichtbar anzubringen. Dies geschieht in der Regel bereits vor bzw. beim Kauf eines unserer Produkte. Sprechen Sie unsere Mitarbeiter gerne darauf an, sollten Sie noch weitere Fragen haben.

Sie können eine Kopie des Zertifikates hier herunterladen oder Sie besuchen unser Downloadportal unter dem Menüpunkt Service. (Registrierte User)