IGEP Zertifikate auch in 2021 gültig!

27/01/2021
Gemäß des in NRW geltenden Bestattungsgesetzes §4a (Fn4) dürfen Grabmäler aus Naturstein nur aufgestellt werden, wenn die Herstellung ohne Kinderarbeit in den Herkunftsländern erfolgte und dies durch eine qualifizierte Zertifizierungsstelle bestätigt worden ist. Auch in anderen Bundesländern gelten ähnliche Gesetze.
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